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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 3 KA 105/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,34879
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 3 KA 105/15 B ER (https://dejure.org/2015,34879)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.11.2015 - L 3 KA 105/15 B ER (https://dejure.org/2015,34879)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. November 2015 - L 3 KA 105/15 B ER (https://dejure.org/2015,34879)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG; § ... 97 Abs. 4 SGB V; § 95 Abs. 6 S. 1 SGB V; § 27 Ärzte-ZV; § 21 S. 1 f. Ärzte-ZV; Art. 12 Abs. 1 GG; § 21 S. 1-3 Ärzte-ZV; Art. 2 Abs. 1 S. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG; § 95 Abs. 5 S. 1 1. Alt. SGB V; § 95 Abs. 6 S. 1-2 SGB V
    Eilrechtsschutz gegen den Entzug einer Vertragsarztzulassung; Besonderes Vollzugsinteresse; Alkoholabhängiger Arzt; Zulässigkeit der Anordnung des Sofortvollzugs der Entziehung einer vertragsärztlichen Zulassung wegen Alkoholabhängigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilrechtsschutz gegen den Entzug einer Vertragsarztzulassung; Besonderes Vollzugsinteresse; Alkoholabhängiger Arzt

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilrechtsschutz gegen den Entzug einer Vertragsarztzulassung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Anordnung des Sofortvollzugs der Entziehung einer vertragsärztlichen Zulassung wegen Alkoholabhängigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 34 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Zulassungsrecht | Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung | Entziehung wegen Alkoholabhängigkeit (Sofortvollzug)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 39
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2012 - L 3 KA 48/12

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Widerruf der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 3 KA 105/15
    Nach allgemeiner Auffassung ( vgl zB Keller aaO, Rn 12i; Wahrendorf in: Roos/Wahrendorf, SGG, § 86b Rn 114; dem entsprechend die ständige Senatsrechtsprechung, vgl zB Beschluss vom 16. Juli 2012 - L 3 KA 48/12 B ER - juris ) ist aber anerkannt, dass zunächst - in formeller Hinsicht - zu prüfen ist, ob die behördliche Vollstreckungsanordnung hinreichend begründet worden ist.

    Dem Grundrecht auf Leben kommt - als Voraussetzung aller übrigen Grundrechte ( BVerfGE 39, 1, 42 ) - und ebenso wie dem Grundrecht auf körperliche Integrität wegen des Bezugs zur Menschenwürde ( Murswiek in: Sachs, GG, 7. Aufl, Art. 2 Rn 171 ff ) höchster Rang zu; im Widerstreit betroffener Grundrechte ist diesem Recht der Patienten Vorrang vor der Berufsfreiheit des Vertragsarztes einzuräumen ( Senatsbeschluss vom 16. Juli 2012 aaO ).

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 3 KA 105/15
    Dem Grundrecht auf Leben kommt - als Voraussetzung aller übrigen Grundrechte ( BVerfGE 39, 1, 42 ) - und ebenso wie dem Grundrecht auf körperliche Integrität wegen des Bezugs zur Menschenwürde ( Murswiek in: Sachs, GG, 7. Aufl, Art. 2 Rn 171 ff ) höchster Rang zu; im Widerstreit betroffener Grundrechte ist diesem Recht der Patienten Vorrang vor der Berufsfreiheit des Vertragsarztes einzuräumen ( Senatsbeschluss vom 16. Juli 2012 aaO ).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 3 KA 105/15
    Eine Beeinträchtigung der Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 S 1 GG liegt bereits bei einer konkreten Gefährdung der genannten Rechtsgüter vor ( BVerfGE 51, 324, 346 f ).
  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 3 KA 105/15
    a) Entgegen seiner im Beschwerdeverfahren vertretenen Auffassung erlaubt allerdings die offensichtliche Rechtmäßigkeit des Grundbescheids noch nicht die sofortige Vollziehung seiner Maßnahme ( Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 - juris, mwN ).
  • BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 722/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 3 GG) sowie der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 3 KA 105/15
    Denn der Sofortvollzug der Zulassungsentziehung kommt angesichts des hohen Anteils der gesetzlich krankenversicherten Patienten einem vorläufigen Berufsverbot zumindest nahe und bedeutet deshalb einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht des Arztes aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG; BVerfG, Beschluss vom 8. November 2010 - 1 BvR 722/10 - juris ).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 3 KA 105/15
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt ( BVerfG aaO unter Hinweis auf BVerfGE 44, 105, 117 f ua ).
  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung bei Wegfall der uneingeschränkten Approbation

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 3 KA 105/15
    Unter Hinweis hierauf hat das BSG ( Beschluss vom 17. August 2011 - B 6 KA 18/11 B - juris ) bereits entschieden, dass es nicht möglich ist, einen Vertragsarzt praktisch in die Obhut eines anderen approbierten Arztes zu geben.
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 19/12 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung wegen betrügerischer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 3 KA 105/15
    Bei Vertragsärzten, die - wie der Antragsteller - aus in seiner Person liegenden Gründen für längere Zeit unfähig ist, die vertragsärztliche Tätigkeit ordnungsgemäß auszuüben, ist demgegenüber jegliches vertragsärztliches Tätigwerden auszuschließen (vgl auch BSG, Beschluss vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 19/12 B - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2017 - L 3 KA 23/17
    Dabei ist von einer derartigen Gefährdung bereits dann auszugehen, wenn ein Arzt ärztliche Behandlungen unter Alkoholeinfluss vornimmt, weil der damit verbundene intellektuelle und sensomotorische Kontrollverlust zu einer Fehlbehandlung und für die Patienten damit zu gravierenden gesundheitlichen Schäden führen kann (Senatsbeschluss vom 18. November 2015 - L 3 KA 105/15 B - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2016 - L 3 KA 131/15
    Nach allgemeiner Auffassung (vgl zB Keller aaO, § 86b Rn 12i; Wahrendorf in: Roos/Wahrendorf, SGG, § 86b Rn 114; dementsprechend die ständige Senatsrechtsprechung, vgl zB Beschlüsse vom 16. Juli 2012 - L 3 KA 48/12 B ER - und vom 18. November 2015 - L 3 KA 105/15 B ER, beide juris) ist aber anerkannt, dass zunächst - in formeller Hinsicht - zu prüfen ist, ob die behördliche Vollstreckungsanordnung hinreichend begründet worden ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2019 - L 3 KA 9/19
    Es ist aber allgemein anerkannt (vgl zB Keller aaO; Wahrendorf in: Roos/Wah-rendorf, SGG, § 86b Rn 114; dementsprechend die ständige Senatsrechtsprechung, vgl zB Beschluss vom 18. November 2015 - L 3 KA 105/15 B ER, MedR 2016, 557 mwN), dass zunächst - in formeller Hinsicht - zu prüfen ist, ob die behördliche Vollstreckungsanordnung hinreichend begründet worden ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 5 KA 73/17
    Ist der Bescheid dagegen voraussichtlich als rechtmäßig anzusehen, muss weiter geprüft werden, ob übergeordnete öffentliche oder private Interessen es erfordern, den Verwaltungsakt bereits jetzt zu vollziehen, hiermit also nicht - als Folge der grundsätzlichen aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels, § 86a Abs. 1 S 1 SGG - bis zur (rechtskräftigen) Entscheidung der Hauptsache zu warten (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.11.2015, - L 3 KA 105/15 B ER, in juris).
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